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call: 04331 - 22 3 22
  • Herzlich willkommen!

    Liebe Fahrgäste und Freunde.

    Seit 2007 fahren wir nun in Schleswig Holstein gerne für Sie.
    Unsere Fahrer verfügen alle über langjährige Fahrpraxis, sehr gute Stadtkenntnisse, und sind sehr hilfsbereit und zuvorkommend. Wir sind mit 10 Fahrern und 5 Fahrzeugen rund um die Uhr für Sie da und freuen uns auf Ihren Anruf.
    Da der Kunde bei uns König ist, konnten wir uns in den letzten Jahren einen großen Kundenstamm erarbeiten.
    Wir hoffen Sie nun in Zukunft dazu zählen zu dürfen!
    Ihr Sterntaxi Team

    • Großraumtaxen bei uns zum Spartarif!
    • Bis zu 6 Personen brauchen Sie bei uns nur 1 Taxi zum Normaltarif!
    • Bis zu 12 Personen brauchen Sie bei uns nur 2 Taxen zum Normaltarif!
    • Bis zu 18 Personen brauchen Sie bei uns nur 3 Taxen zum Normaltarif!
  • Großraumtaxi

    Für kleine Gruppen oder große Familien:
    Unserem Bus mit dem großen Platzangebot für bis zu 8 Fahrgäste.
    Bitte bedenken Sie, dass es zu bestimmten Terminen bei der Bestellung von Großraum-Taxis
    zu Wartezeiten kommen kann.
    Bei der Benutzung eines Großraum-Taxis durch mehr als 6 Fahrgäste berechnen wir
    nach Großraum-Tarif.


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  • Krankenfahrten

    Die Krankenfahrt mit einem Taxi oder einem Mietwagen ist dann angezeigt,
    wenn der Versicherte aus zwingenden medizinischen Gründen öffentliche
    Verkehrsmittel oder ein privates Kraftfahrzeug nicht benutzen kann.


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  • Rollstuhltaxi

    Mobilität trägt ganz wesentlich zu Unabhängigkeit, persönlicher Freiheit und Lebensfreude bei.
    Draußen unterwegs zu sein, soziale Kontakte zu pflegen und am gesellschaftlichen Leben aktiv teilzunehmen, ist auch im Alter oder bei einer Behinderung ein besonders wichtiger Teil des Lebens.

    Mit uns bleiben Sie mobil!
    Wir bringen Sie hin wohin Sie möchten und sorgen so ganz unkompliziert für
    die Aufrechterhaltung Ihrer Mobilität. Dabei sind wir sowohl im Auftrag von Schulen,
    Tagesstätten und anderen Einrichtungen unterwegs als auch individuell für einzelne
    Fahrgäste. Ob Arztbesuch, Behördengang, Ausflug oder der Besuch von Freunden
    - Wir bringen Sie hin. Freundlich und zuverlässig!


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  • Schülerfahrten

    Sie können uns gerne Ihren Nachwuchs für den täglichen Weg zur Schule oder zum Kindergarten anvertrauen.


    Übrigens:
    Unsere Großraum-Taxis sind auf jedem Kindergeburtstag der Hit bei der Fahrt ins Kino,
    ins Museum oder aber auch zu McDonald's!


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  • Einkaufsfahrten

    Ihr Abendessen aus dem Restaurant, der Wocheneinkauf vom Supermarkt,
    Medikamente aus der Apotheke, die Flasche Cola nachts von der Tankstelle

    – wir bringen es eben.

    Geben Sie bei Ihrer Bestellung zunächst Ihre Telefon-Nummer an,
    wir rufen Sie sofort zurück.


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  • Kurierfahrten

    Wir transportieren vor allem Waren und Dokumente, Prospekte und Druckwaren,
    Ersatzteile und Datenträger, die besonders eilig und wichtig sind und meist
    zu eine bestimmten Uhrzeit abgeliefert werden müssen
    und mit einem PKW (Kombi) oder Kleinbus transportiert werden können.

    Die uns anvertraute Ware wird jeweils so schnell wie möglich befördert.
    Natürlich erhalten unsere Kunden bereits am Telefon Bescheid,
    wann genau der Wagen eintrifft, damit die Beladung der Ware oder die
    Übernahme von Dokumenten nicht verzögert wird.


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  • Jobbörse

    Taxifahrer/innen zur Aushilfe, Teilzeit und Vollzeit
    Sie fahren sicher, besonnen und gerne Auto, sind höflich und hilfsbereit, pünktlich und zuverlässig, Sie haben Freude am Umgang mit Menschen aller Altersschichten, die Tasche oder den Koffer zu tragen ist für Sie selbstverständlich, und haben ein gepflegtes Erscheinungsbild? Dann würden wir uns freuen Sie kennen zu lernen. Sie sind im Besitz des Personenbeförderungsschein bzw. Taxiführerschein oder möchten ihn erwerben, dann helfen wir Ihnen gerne. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Erlangung eines Personenbeförderungsschein bzw. Taxiführerschein sind: Die persönliche Zuverlässigkeit und Eignung, Mindestalter 21 Jahre, Mindestens zweijähriger Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (früher Klasse 3) Einverständnis zur Auskunft aus dem Verkehrszentralregister Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) Die gesundheitliche Eignung Körperliche/geistige Eignung sowie der Nachweis des Sehvermögens Ausreichendes Ortskundewissen im Pflichtfahrgebiet für Rendsburg Ablegung der Ortskundeprüfung
    Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme Telefon: 0152-0180 1449.

  • Impressionen

    Unsere Fahrzeuge....



    Zum Vergrößern bitte auf die Bilder klicken.

  • Kundenzufriedenheit

    Wir bieten Ihnen an:

    Airport Hamburg

    Deutsche Bahn

    Bild Zeitung

    Sie erreichen uns rund um die Uhr unter Telefon: (04331) 22 3 22 oder über Handy:
    (0152) 01801 449. Wir rufen Sie auch zurück!

    Kundenservice ist uns wichtig!
    Sollten Sie einmal mit unseren Leistungen nicht voll zufrieden sein, Wünsche oder Anregungen haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Geschäftsleitung.

  • Kreisverordnung

    Preisübersicht    

    Beförderungsentgelde für Personen im Kreis Rendsburg-Eckernförde (Stand  01.01.2010)

      Tagtarif Nacht-, Sonn-, Feiertagstarif
    Grundgebühr 2,70 € 3,20 €
    Kilometerpreis bis 3 km               1,70 €/km 1,75 €/km
    Kilometerpreis ab 3 km 1,50 €/km 1,55 €/km
         
    Grundgebühr für Großraumtaxi 4,80 € 5,30 €
    Kilometerpreis bis 3 km 2,15 €/km 2,20 €/km
    Kilometerpreis ab 3 km 1,70 €/km 1,75 €/km
         
    Wartezeit 36,00 €/Std 36,00 €/Std
         
    Kreisverordnung über die Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Kreis Rendsburg-Eckernförde in der Neufassung vom 02. Dezember 2009 (berichtigte Fassung)
    Aufgrund des § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 08. August 1990 (BGBl. I S. 1690) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG-ZustVO) vom 20. August 1991 (GVOBl. Schl.-H. S. 400) in der zurzeit geltenden Fassung und in Verbindung mit § 55 Abs. 3 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) vom 02. Juni 1992 (GVOBl. Schl.-H. S.243) in der zurzeit geltenden Fassung wird verordnet:
    § 1 Die Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen von Unternehmerinnen und Unternehmern, die ihren Betriebssitz im Kreis Rendsburg-Eckernförde haben, bestimmen sich ausschließlich nach dieser Verordnung. Sie gelten für Fahrten innerhalb des Kreises Rendsburg-Eckernförde und sind Festpreise, die weder über- noch unterschritten werden dürfen.
    § 2 Das Beförderungsentgelt berechnet sich nach folgenden Einheitstarifen
    (1) Tarifstufe 1
    1. Das Grundentgelt für jede Inanspruchnahme einer Taxe mit 1 bis 6 Fahrgästen beträgt
    a) montags bis samstags von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr 2,70 €
    b) montags bis samstags von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie sonn- und feiertags 3,20 €
    2. Fahrten montags bis samstags von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
    a) bis 3000 m für je 58,82 m Fahrtstrecke (1,70 €/km) 0,10 €
    b) über 3000 m für je 66,66 m Fahrtstrecke (1,50 €/km) 0,10 €
    Fahrten montags bis samstags von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie sonn- und feiertags
    a) bis 3000 m für je 57,14 m Fahrtstrecke (1,75 €/km) 0,10 €
    b) über 3000 m für je 64,51 m Fahrtstrecke (1,55 €/km) 0,10 €
    3. Die Anfahrt zur Bestellerin/zum Besteller erfolgt kostenlos, soweit nicht Ziffer 4 eine abweichende Regelung trifft. Der Fahrpreisanzeiger ist am Einstiegsort einzuschalten, nachdem die Taxenfahrerin/der Taxenfahrer die Ankunft bei der Bestellerin/dem Besteller gemeldet hat.
    4. Für die Anfahrt ist ein Entgelt nach Ziffer 2 zu berechnen, wenn die Fahrt nicht zum Betriebssitz zurückführt.
    5. Aus der Taxametereinstellung „Kasse“ darf nur die Fortschaltung in die Betriebsstellung „Frei“ erfolgen.
    (2) Tarifstufe 2 1. Das Grundentgelt für jede Inanspruchnahme einer Taxe mit mehr als 6 Fahrgästen (Großraumtaxen) beträgt
    a) montags bis samstags von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr 4,80 €
    b) montags bis samstags von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie sonn- und feiertags 5,30 €
    2. Fahrten montags bis samstags von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
    a) bis 3000 m für je 46,51 m Fahrtstrecke (2,15 €/km) 0,10 €
    b) über 3000 m für je 58,82 m Fahrtstrecke (1,70 €/km) 0,10 €
    Fahrten montags bis samstags von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie sonn- und feiertags
    a) bis 3000 m für je 45,45 m Fahrtstrecke (2,20 €/km) 0,10 €
    b) über 3000 m für je 57,14 m Fahrtstrecke (1,75 €/km) 0,10 €
    3. Dieser Tarif darf nur angewendet werden bei Fahrzeugen, die nach Nr. 12 des Fahrzeugscheines bzw. nach Feld S.1 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 mehr als 6 Sitzplätze haben, und wenn tatsächlich mehr als 6 Fahrgäste befördert werden.
    4. Die Anfahrt zur Bestellerin/zum Besteller erfolgt kostenlos, soweit nicht Ziffer 5 eine abweichende Regelung trifft. Der Fahrpreisanzeiger ist am Einstiegsort einzuschalten, nachdem die Taxenfahrerin/der Taxenfahrer die Ankunft bei der Bestellerin/dem Besteller gemeldet hat.
    5. Für die Anfahrt ist ein Entgelt nach Ziffer 2 zu berechnen, wenn die Fahrt nicht zum Betriebssitz der Taxe zurückführt.
    6. Aus der Taxametereinstellung „Kasse“ darf nur die Fortschaltung in die Betriebsstellung „Frei“ erfolgen.
    § 3 (1) Die ersten 90 Sekunden nach jedem Halt sind entgeltfrei. Die Berechung der entgeltlichen Wartezeit nach Ablauf dieser 90 Sekunden hat automatisch durch den Fahrpreisanzeiger zu erfolgen. Das Halten wird gleichgesetzt mit einer Grenzgeschwindigkeit von 3,6 km/h +/- 1 km/h.
    (2) Die während des Auftrags entstehenden verkehrsbedingten oder vom Fahrgast verursachten Wartezeiten werden mit 0,10 € für 10 Sekunden, die volle Stunde mit 36,00 € berechnet.
    (3) Das Entgelt für die Wartezeiten ist in dem vom Fahrpreisanzeiger angezeigten Fahrpreis enthalten.
    § 4 Eine vom Fahrgast verlangte besondere Ausstattung der Taxe kann entsprechend den Aufwendungen berechnet werden.
    § 5 Wird eine bestellte Taxe aus Gründen, die die Bestellerin/der Besteller zu vertreten hat, nicht benutzt, ist innerhalb der Betriebssitzgemeinde ein Pauschalentgelt in Höhe von 5,00 € zu entrichten, ansonsten wird eine Gebühr bis zu dem Tarif nach § 2 erhoben.
    § 6 1. Das Beförderungsentgelt in Höhe des vom Taxameter angezeigten Fahrpreises ist grundsätzlich bei Beendigung der Fahrt zu entrichten.
    2. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. bei vermuteter Zahlungsunfähigkeit des Fahrgastes) kann die Taxenfahrerin/der Taxenfahrer die Fahrt von der Entrichtung einer Vorauszahlung abhängig machen.
    § 7 1. Bei Störungen des Fahrpreisanzeigers ist das bis dahin angezeigte Entgelt zu entrichten.
    2. Wird eine Fahrt durch einen Unfall oder durch Verschulden der Taxenfahrerin/des Taxenfahrers unterbrochen und die Weiterfahrt dadurch verzögert oder unmöglich gemacht, so ist der Fahrgast nicht zu einer Zahlung des Entgeltes verpflichtet. Bereits gezahltes Entgelt ist zurückzuzahlen.
    § 8 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten, die nach § 61 Abs. 1 Ziffer 4 und Abs. 2 des PBefG mit einer Geldbuße geahndet werden können.
    § 9 Für den Gelegenheitsverkehr zum Zwecke der Krankenbeförderung können Sondervereinbarungen nach Maßgabe des § 51 Abs. 4 PBefG getroffen werden. Sie bedürfen der Anzeige beim Kreis Rendsburg-Eckernförde – Der Landrat – Straßenverkehrsbehörde.
    § 10 Die Taxameter müssen auf die neue Kreisverordnung bis spätestens 31. März 2010 umgestellt sein.
    § 11 Diese Kreisverordnung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kreisverordnung über die Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Kreis Rendsburg-Eckernförde vom 26. Mai 2006 außer Kraft. Soweit die Umstellung der Taxameter noch nicht am 01. Januar 2010 erfolgt ist, gelten die Tarife der Kreisverordnung vom 26. Mai 2006 weiter, längstens bis zum 31. März 2010.
    Rendsburg, 02.12.2009
    Kreis Rendsburg-Eckernförde Der Landrat Straßenverkehrsbehörde Dr. Rolf-Oliver Schwemer Landrat

  • Kontakt

    Sterntaxi,
    Kieler Str. 53,
    24768 Rendsburg

    Telefon:04331-22 3 22
    oder:04331-330 04 26
    E-mail: stern.taxi@web.de

    Anfahrt

    Kontaktformular:

    Für Anregungen und Wünsche haben wir immer ein Offenes Ohr. Bitte nutzen Sie hierfür unser Formular um uns Ihre Wünsche und Anregungen mitzuteilen.

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    Sterntaxi, Rendsburg - Hasan Ilhan
    Telefon 04331 - 22 3 22
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    Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 6 TDG und § 10 Absatz 3
    MDStV: Hasan Ilhan
    Steuernummer: 28/ 034/ 01265
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